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   BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55, 3.55.II C 159.53, IV C 05.55   

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BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55, 3.55.II C 159.53, IV C 05.55 (https://dejure.org/1955,174)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55, 3.55.II C 159.53, IV C 05.55 (https://dejure.org/1955,174)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1955 - Gr. Sen. 2.55, 3.55.II C 159.53, IV C 05.55 (https://dejure.org/1955,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der an einem vorangegangenen Gerichtsverfahren beteiligten Vertreter öffentlichen Interesses zur Einlegung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG §§ 8, 12, 23, 26, 47, 52, 59

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 321
  • NJW 1956, 766
  • DÖV 1956, 212
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.04.1954 - I C 59.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55
    Auch stimmen die Senate in ihren Auffassungen darin überein, daß der VÖI, wenn er sondergesetzlich (beispielsweise in dem vom I. Senat entschiedenen Falle nach § 18 Nr. 2 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 - RGBl. I S. 146 -, Urteil vom 8. April 1954 [BVerwGE 1, 103]) zur Erhebung der Anfechtungsklage ermächtigt ist, auch selbst revisionsbefugt ist.
  • BVerwG, 10.12.1953 - I C 23.53

    Berechtigung des Vertreters des öffentlichen Interesses eines Landes zur

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55
    Nach der Überzeugung des Großen Senates ist der Rechtsauffassung des II. und IV. Senates, die vom Oberbundesanwalt und im Schrifttum geteilt wird, der Vorzug zu geben (vgl. Ule. Handkommentar zum Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht, zu § 62 Anm. I, 3; Koehler, Kommentar zum Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht, zu § 53 Anm. 2, II, Schunck-De Clerck, Kommentar zum Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht, zu § 57 Anm. 2 a; auch Klinger, Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Britischen Zone, 3. Auflage, zu § 10 C 1; Werner, NJW 1954 S. 653; Dernedde, DVBl. 1954 S. 293; Schoen, DÖV 1955 S. 191; Prandl, Bayer. VBl. 1955 S. 73 - "Der staatsanwaltschaftliche Dienst in der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit" -).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Der VöI ist gemäß § 63 Nr. 4 VwGO am Verfahren beteiligt, wenn er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht, unter dieser Voraussetzung kann er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts alle Rechtsmittel, insbesondere auch Anschlußrevision einlegen (BVerwGE 2, 321 ; 25, 170 ).
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 213.63

    Maßnahmen zur Besserung des Zustandsbildes und Krankheitsbildes - Anspruch auf

    Ungeachtet der sonach unter der Herrschaft des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes in gleicher Weise wie unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung bestehenden Grenzen der Ermächtigung zur Einrichtung des VÖI hat der Große Senat entschieden (BVerwGE 2, 321), daß der am Verfahren der Vorinstanz beteiligte VÖI Revision und auch Anschlußrevision einlegen könne.

    Auf eine Anfrage des V. Senatesvom 7. Januar 1956 - BVerwG V ER 2.56/1 -, wie der VÖI in Fällen zu behandeln sei, in denen er in der Vorinstanz beteiligt gewesen sei und kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt habe, hat der Große Senat, wie der Herr Präsident des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Februar 1956 - Gr.Sen. 2 u. 3.55 - mitgeteilt hat, seinen Beschluß (BVerwGE 2, 321) in seiner Sitzung vom 13. Februar 1956 wie folgt ausgelegt:.

    Diese Erwägungen lassen sich ergänzen durch die Gründe des Vorlagebeschlussesvom 26. November 1954 - BVerwG II C 159.53 -, der zur Entscheidung des Großen Senates (BVerwGE 2, 321) geführt hat.

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 144.63

    Rechtsmittel

    Ungeachtet der sonach unter der Herrschaft des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes in gleicher Weise wie unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung bestehenden Grenzen der Ermächtigung zur Einrichtung des VÖI hat der Große Senat entschieden (BVerwGE 2, 321), daß der am Verfahren der Vorinstanz beteiligte VÖI Revision und auch Anschlußrevision einlegen könne.

    Auf eine Anfrage des V. Senatesvom 7. Januar 1956 - BVerwG V ER 2.56/1 -, wie der VÖI in Fällen zu behandeln sei, in denen er in der Vorinstanz beteiligt gewesen sei und kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt habe, hat der Große Senat, wie der Herr Präsident des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Februar 1956 - Gr. Sen. 2 u. 3.55 - mitgeteilt hat, seinen Beschluß (BVerwGE 2, 321) in seiner Sitzung vom 13. Februar 1956 wie folgt ausgelegt:.

    Diese Erwägungen lassen sich ergänzen durch die Gründe des Vorlagebeschlussesvom 26. November 1954 - BVerwG II C 159.53 -, der zur Entscheidung des Großen Senates (BVerwGE 2, 321) geführt hat.

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 105.63

    Rechtsmittel

    Ungeachtet der sonach unter der Herrschaft des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes in gleicher Weise wie unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung bestehenden Grenzen der Ermächtigung zur Einrichtung des VÖI hat der Große Senat entschieden (BVerwGE 2, 321), daß der am Verfahren der Vorinstanz beteiligte VÖI Revision und auch Anschlußrevision einlegen könne.

    Auf eine Anfrage des V. Senatesvom 7. Januar 1956 - BVerwG V ER 2.56/1 -, wie der VÖI in Fällen zu behandeln sei, in denen er in der Vorinstanz beteiligt gewesen sei und kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt habe, hat der Große Senat, wie der Herr Präsident des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Februar 1956 - Gr.Sen. 2 u. 3.55 - mitgeteilt hat, seinen Beschluß (BVerwGE 2, 321) in seiner Sitzung vom 13. Februar 1956 wie folgt ausgelegt:.

    Diese Erwägungen lassen sich ergänzen durch die Gründe des Vorlagebeschlussesvom 26. November 1954 - BVerwG II C 159.53 -, der zur Entscheidung des Großen Senates (BVerwGE 2, 321) geführt hat.

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 173.63

    Vorlage an den Großen Senat zur Bestimmung der Funktion des Vertreters des

    Ungeachtet der sonach unter der Herrschaft des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes in gleicher Weise wie unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung bestehenden Grenzen der Ermächtigung zur Einrichtung des VÖI hat der Große Senat entschieden (BVerwGE 2, 321), daß der am Verfahren der Vorinstanz beteiligte VÖI Revision und auch Anschlußrevision einlegen könne.

    Auf eine Anfrage des V. Senatesvom 7. Januar 1956 - BVerwG V ER 2.56/1 -, wie der VÖI in Fällen zu behandeln sei, in denen er in der Vorinstanz beteiligt gewesen sei und kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt habe, hat der Große Senat, wie der Herr Präsident des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Februar 1956 - Gr. Sen. 2 u. 3.55 - mitgeteilt hat, seinen Beschluß (BVerwGE 2, 321) in seiner Sitzung vom 13. Februar 1956 wie folgt ausgelegt:.

    Diese Erwägungen lassen sich ergänzen durch die Gründe des Vorlagebeschlussesvom 26. November 1954 - BVerwG II C 159.53 -, der zur Entscheidung des Großen Senates (BVerwGE 2, 321) geführt hat.

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 97.63

    Rechtsmittel

    Ungeachtet der sonach unter der Herrschaft des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes in gleicher Weise wie unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung bestehenden Grenzen der Ermächtigung zur Einrichtung des VÖI hat der Große Senat entschieden (BVerwGE 2, 321), daß der am Verfahren der Vorinstanz beteiligte VÖI Revision und auch Anschlußrevision einlegen könne.

    Auf eine Anfrage des V. Senatesvom 7. Januar 1956 - BVerwG V ER 2.56/1 -, wie der VÖI in Fällen zu behandeln sei, in denen er in der Vorinstanz beteiligt gewesen sei und kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt habe, hat der Große Senat, wie der Herr Präsident des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Februar 1956 - Gr. Sen. 2 u. 3.55 - mitgeteilt hat, seinen Beschluß (BVerwGE 2, 321) in seiner Sitzung vom 13. Februar 1956 wie folgt ausgelegt:.

    Diese Erwägungen lassen sich ergänzen durch die Gründe des Vorlagebeschlussesvom 26. November 1954 - BVerwG II C 159.53 -, der zur Entscheidung des Großen Senates (BVerwGE 2, 321) geführt hat.

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 201.63

    Beteiligung der Staatsanwaltschaft an Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Ungeachtet der sonach unter der Herrschaft des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes in gleicher Weise wie unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung bestehenden Grenzen der Ermächtigung zur Einrichtung des VÖI hat der Große Senat entschieden (BVerwGE 2, 321), daß der am Verfahren der Vorinstanz beteiligte VÖI Revision und auch Anschlußrevision einlegen könne.

    Auf eine Anfrage des V. Senates vom 7. Januar 1956 - BVerwG V ER 2.56/1 -, wie der VÖI in Fällen zu behandeln sei, in denen er in der Vorinstanz beteiligt gewesen sei und kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt habe, hat der Große Senat, wie der Herr Präsident des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Februar 1956 - Gr.Sen. 2 u. 3.55 - mitgeteilt hat, seinen Beschluß (BVerwGE 2, 321) in seiner Sitzung vom 13. Februar 1956 wie folgt ausgelegt:.

    Diese Erwägungen lassen sich ergänzen durch die Gründe des Vorlagebeschlusses vom 26. November 1954 - BVerwG II C 159.53 -, der zur Entscheidung des Großen Senates (BVerwGE 2, 321) geführt hat.

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 174.63

    Vergütung für Beamte - Tätigkeit als Lehrerin

    Ungeachtet der sonach unter der Herrschaft des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes in gleicher Weise wie unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung bestehenden Grenzen der Ermächtigung zur Einrichtung des VÖI hat der Große Senat entschieden (BVerwGE 2, 321), daß der am Verfahren der Vorinstanz beteiligte VÖI Revision und auch Anschlußrevision einlegen könne.

    Auf eine Anfrage des V. Senates vom 7. Januar 1956 - BVerwG V ER.2.56/1 -, wie der VÖI in Fällen zu behandeln sei, in denen er in der Vorinstanz beteiligt gewesen sei und kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt habe, hat der Große Senat, wie der Herr Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, am 17. Februar 1956 - Gr.Sen. 2 u. 3.55 - mitgeteilt hat, seinen Beschluß (BVerwGE 2, 321) in seiner Sitzung vom 13. Februar 1956 wie folgt ausgelegt:.

    Diese Erwägungen lassen sich ergänzen durch die Gründe des Vorlagebeschlussesvom 26. November 1954 - BVerwG II C 159.53 -, der zur Entscheidung des Großen Senates (BVerwGE 2, 321) geführt hat.

  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

    Danach darf jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist, das in der betreffenden Verfahrensordnung vorgesehene Rechtsmittel einlegen (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1955 - BVerwG Gr.Sen. 2.55 und 3.55 - = BVerwGE 2, 321).
  • BVerwG, 24.10.1966 - Gr. Sen. 3.65
    Zur Beantwortung dieser Frage hatte der Große Senat um so weniger Veranlassung, als sie von ihm durch Beschluß vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 321) bereits dahin beantwortet war, daß der in der Vorinstanz beteiligte VÖI auch im Revisionsverfahren zumindest Verfahrensbeteiligter sein kann.

    Im Gegenteil hat der Gesetzgeber, wie bereits dargelegt, durch die Vorschriften der §§ 132 Abs. 1 Satz 1 und 134 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 63 Nr. 4 VwGO auch dem VÖI, als "Beteiligtem" in der Vorinstanz, ausdrücklich das Recht zur Revisionseinlegung eingeräumt, und dies in Kenntnis der dahin gehenden, mit BVerwGE 2, 321 eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage nach dem Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das eine entsprechende ausdrückliche Regelung noch nicht enthielt.

  • BVerwG, 04.05.1999 - 4 C 1.99

    Verwaltungsprozessrecht: Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62

    Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61

    Gewährung von Kriegsschadenrente - Ergänzung eines noch nicht unanfechtbar

  • BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.10.1962 - IV C 246.60

    Möglichkeit eines Beigeladenen zur Vornahme aller Verfahrenshandlungen auch in

  • BVerwG, 24.04.1957 - I CB 144.56

    Rechtsmittel

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